Warum Honoraruntergrenzen ?

Arbeitspraxis sichtbar und Honorarberechnung transparent machen

Honoraruntergrenzen sollen dafür sorgen, dass geleistete Arbeit fair bezahlt wird. Es geht um eine transparente Aufstellung des tatsächlichen Arbeitsumfangs von Musiker:innen und eine Berechnung, die modellhaft nachvollziehbar macht, wie eine angemessene Untergrenze für Honorare aussehen könnte und warum. Die Honoraruntergrenzen sind dabei als Modell zu verstehen, das mit pauschalen Annahmen arbeitet – im Gegensatz zu individuellen Kostenrechnungen, die die konkreten Lebensumstände einer bestimmten Einzelperson abbilden.

Honorarempfehlungen gab es auch schon in der Vergangenheit. Diese Empfehlungen wurden allerdings nicht transparent berechnet, haben die Arbeitspraxis freischaffender Musiker:innen nicht einbezogen und konnten nicht verbindlich umgesetzt werden. Wir blicken heute auf Jahrzehnte zurück, in denen die Honorare stagnierten oder nur wenig anstiegen und teilweise sogar abnahmen. Die Lücke zu durchschnittlichen Einkommen in der Gesamtbevölkerung ist entsprechend immer größer geworden.

Transparent berechnete und gut begründete Honoraruntergrenzen und Honorarempfehlungen können – neben einer verbindlichen Umsetzung im Bereich öffentlicher Förderung  – auch auf dem freien Markt eine Orientierungshilfe sowohl für Musiker:innen als auch für Auftraggeber:innen sein.

 

Die Rolle der Verbände

Seit einigen Jahren organisiert sich die freie Musikszene in Verbänden, die speziell sowohl genrespezifische als auch übergeordnete Belange freischaffender Musiker:innen und freier Ensembles vertreten. Durch die genreübergreifende Vernetzung dieser Verbände sind weitreichendere Aktionen zur Anhebung des Honorarniveaus entstanden. Das hat – verstärkt durch die Corona-Zeit, in der die Prekarität der freischaffenden Musiker:innen besonders drastisch sichtbar wurde – auch dazu geführt, dass Politik und Fördergeldstellen für das Thema sensibilisiert wurden. In der Folge wurden in den letzten Jahren Musiker:innen-Vertretungen auf Bundes- und teilweise auch auf Landesebene gebeten, Honoraruntergrenzen für den Bereich der öffentlichen Förderung zu entwickeln.

Für die Sparte Musik haben sich unter dem Dach des Deutschen Musikrats Verbände auf Faktoren und Eckwerte für ein genreübergreifendes Berechnungsmodell geeinigt. Außerdem haben in manchen Bundesländern Musiker:innenverbände eigene Vorschläge gemacht, zum Beispiel mit dem »Berliner Modell«.

Bei der Berechnung der Honoraruntergrenzen handelt es sich um ein Modell, das sich in der Praxis nicht von einem Tag auf den anderen umsetzen lässt. Die Empfehlung des Deutschen Musikrats und das Berliner Modell sehen daher eine schrittweise Einführung, vorerst in öffentlich geförderten Projekten, vor.

Honoraruntergrenzen bringen trotz einer Stärkung der Musiker:innen auch viel Verunsicherung und Sorgen mit sich. Deshalb schaut diese Website nicht nur auf die Berechnung und Vorteile der Honoraruntergrenzen, sondern auch auf die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung und Anwendung.

 

Berechnung am Beispiel des »Berliner Modells«

Diese Website erklärt eine Berechnung von Honoraruntergrenzen für freischaffende Musiker:innen exemplarisch am Berliner Modell, das für den Bereich öffentlicher Förderung im Land Berlin entwickelt worden ist.

Grundlage des Berliner Modells ist die Annahme eines »gesunden« beziehungsweise im Vergleich mit anderen Berufsgruppen durchschnittlich »normalen« Arbeitsumfangs, verbunden mit einem Einkommen, das eine ausreichende soziale Absicherung ermöglicht und damit gleichzeitig auch der oft jahrzehntelangen Ausbildung der Musiker:innen ansatzweise gerecht wird. Ziel der Honoraruntergrenzen ist damit auch eine nachhaltige Arbeitspraxis und der Ausstieg aus dem Hamsterrad von Selbstausbeutung und Überlastung in der freien Musikszene.

Die Berechnung der Honoraruntergrenzen des Berliner Modells fußt im Wesentlichen auf vier Faktoren, die in den folgenden Kapiteln genauer erläutert werden:

    • dem Durchschnittsentgelt (bildet den Durchschnitt der Jahresbruttoeinkommen aller Arbeitnehmer:innen in Deutschland ab)
    • der durchschnittlichen Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen als Bezugsgröße (für freischaffende Musiker:innen werden vor dem Hintergrund der Selbstständigkeit etwas mehr Arbeitstage angenommen)
    • der Einpreisung von Betriebsausgaben
    • der Möglichkeit, Rücklagen zu bilden

 

Mehr zu Bezugsgrößen und Rechenmodell