Was kommt dabei heraus?

Das »Berliner Modell« und andere Empfehlungen

Das hier exemplarisch ausführlich gezeigte Berliner Modell ist 2022 auf Wunsch der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom DACH Musik Berlin, dem Zusammenschluss der Berliner Genre-Verbände IG Jazz Berlin, inm, VAM Berlin und ZMB, entwickelt worden. Es bezieht sich konkret auf den Bereich der öffentlichen Förderung in Berlin.

Die Berechnung geht von folgenden Bezugsgrößen und Faktoren aus:

  • dem Durchschnittsentgelt (45.358 € brutto in 2024)
  • 226 Arbeitstagen im Jahr (davon 113 unsichtbar/unbezahlt)
  • 40 % Betriebsausgaben
  • 10 % Zuschlag für Rücklagen

 

Daraus ergibt sich folgende Aufstellung:

pro Jahr in €
Ziel-Jahresbruttoeinkommen
(Bezugsgröße: Durchschnittsentgelt)
45.358
zzgl. Betriebskosten
(40 % vom Umsatz)
30.239
Umsatz 75.597
zzgl. Rücklagen
(10 % vom Umsatz)
_7.560
Zielumsatz 83.156

 

Weil das Berliner Modell ein Verhältnis von 50 % unsichtbarer und 50 % sichtbarer Arbeit annimmt, muss der Zielumsatz von 83.156 € an 113 Tagen (»sichtbare/bezahlte« Arbeitszeit) erreicht werden:

Arbeitstage
»Vollauslastung«226
davon »sichtbare/bezahlte Arbeitszeit«
(50 % der Arbeitstage)
113

 

Es ergibt sich folgender Tagessatz:

Tagessatz (Ziel)in €
Zielumsatz (83.156 €) :
bezahlte Arbeitstage (113)
736

 

Dieser Tagessatz ist sehr weit entfernt von Honoraren, die aktuell üblich sind. Um die bestehenden Förderstrukturen nicht zu überlasten, sollen die Honoraruntergrenzen daher schrittweise eingeführt werden:

60 % Stufe: 442 €

80 % Stufe: 589 €

100 % Stufe: 736 € 

Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage in Berlin soll bei der Beantragung für öffentlich geförderte Projekte in 2025/26 weiterhin die Honoraruntergrenze aus 2022 von 375 € (60 % der Honoraruntergrenze basierend auf dem Durchschnittsentgelt von 2022) greifen.

 

Entsprechend der Berechnung des Berliner Modells gilt für vom Land Berlin geförderte Projekte aktuell also folgende Honoraruntergrenze:

Tagessatz für Förderanträge Berlin aktuell (1.Stufe)375 €

 

Honorarempfehlungen und -untergrenzen in anderen Bundesländern und auf Bundesebene

In anderen Bundesländern wurden ebenfalls Honoraruntergrenzen im Bereich öffentlicher Musikförderung festgelegt, so zum Beispiel in NRW.

Seit dem 1. Juli 2024 verknüpft der BKM seine Kulturförderung auf Bundesebene mit der Einhaltung von Mindeststandards bei der Vergütung von künstlerischen Leistungen. Die Maßnahme gilt für alle Einrichtungen und Projekte, die zu mindestens 50 % durch den BKM finanziert werden. Der BKM gibt dabei keine bestimmten Beträge vor, sondern verlangt von Empfänger:innen entsprechender Förderleistungen, dass sie mindestens Honorare gewähren, die einschlägigen Empfehlungen für Untergrenzen der Fach-, Berufs- und Interessenverbände der Künstler:innen und Kreativen entsprechen.

Bundesweit gilt aktuell die Empfehlung des Deutschen Musikrats von 300 € als Honoraruntergrenze (Tagessatz) für Proben- und Konzerttage bei öffentlich geförderten Projekten. Der Musikrat betont allerdings, dass eigentlich ein Tagessatz von 622 € nötig wäre, um freischaffenden Musiker:innen ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen. Die Untergrenze von 300 € ist auch hier die erste Stufe einer gestaffelten Einführung der Honoraruntergrenzen. Auf diese Stufe haben sich die verschiedenen Mitglieder des Musikrats (Vertretungen und Verbände freischaffender Musiker:innen, freier Klangkörper, Kirchenmusik, Konzert- und Theaterorchester und der Veranstaltungswirtschaft) geeinigt.

Auch FREO, die Deutsche Jazzunion und die Deutsche Musik- und Orchestervereinigung unisono haben sich den Empfehlungen des Musikrats angeschlossen. Unisono macht darüber hinaus differenzierte Honorarempfehlungen für Orchesteraushilfen.

Die Gewerkschaft ver.di schlägt ein Modell vor, das sparten- und genreübergreifend den gesamten Kulturbereich abdeckt und in erster Linie auf dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes basiert. Hier können freischaffende Musiker:innen über einen Online-Rechner ihre Honoraruntergrenze (hier »Basishonorar« genannt) basierend auf dem TVöD berechnen.

PRO MUSIK gibt mit seinem »Gagenkompass« Orientierung für verschiedene Musik-Genres.

Für andere Berufsgruppen innerhalb der freien Musikszene wie Chorleiter:innen und Dirigent:innen bestehen zum Teil weitere Honoraruntergrenzen-Empfehlungen wie vom Verband CED.

 

(Wie) kann die Umsetzung der Honoraruntergrenzen gelingen?