Woran orientieren wir uns?
Durchschnittsentgelt als mögliche Bezugsgröße
Um modellhaft ein angemessenes Mindesthonorar zu berechnen, braucht es zunächst einen Bezugspunkt für das Jahreseinkommen, das mithilfe der Honoraruntergrenzen erreicht werden soll.
Orientierung können hier beispielsweise Tarifverträge bieten (wie im Honoraruntergrenzen-Modell von ver.di), aber es kommen auch andere Größen in Betracht. Für das auf dieser Website exemplarisch ausführlich erklärte Berliner Modell wurde bewusst ein Bezugspunkt gewählt, der genreübergreifend Gültigkeit hat und auch über die Musikszene hinaus gesellschaftlich anschlussfähig ist: das Durchschnittsentgelt (und damit zusammenhängend der Rentenpunkt).
Was ist das Durchschnittsentgelt?
Das Durchschnittsentgelt ist eine zentrale Kennzahl im deutschen Sozialversicherungssystem und bildet den Durchschnitt der Jahresbruttoeinkommen aller Arbeitnehmer:innen in Deutschland ab. Es wird jedes Jahr neu berechnet und ist einer der wichtigsten Parameter, die bestimmen, wie viele Rentenpunkte gesammelt werden können.
Grob gesagt: Die Anzahl der gesammelten Rentenpunkte bestimmt, wie hoch die individuelle staatliche Rente sein wird. Wer das Durchschnittsentgelt verdient, erhält für das betreffende Jahr einen vollen Rentenpunkt. Bleibt man unter dem Durchschnitt, gibt es weniger Punkte und damit eine niedrigere Rente. Auch freischaffende Musiker:innen sammeln über ihre Rentenversicherungs-Beiträge in der Künstlersozialkasse nach diesem System Rentenpunkte.
Die Orientierung der Honoraruntergrenzen am Durchschnittsentgelt und damit am Erreichen eines vollen Rentenpunktes pro Jahr denkt damit im Ansatz die Altersabsicherung von freischaffenden Musiker:innen mit.
Welche Rolle spielt das Durchschnittsentgelt im Berliner Modell?
Das Berliner Modell geht davon aus, dass der Jahresgewinn von freien Musiker:innen mindestens dem Durchschnittsentgelt entsprechen sollte. Das Durchschnittsentgelt lag für 2024 bei 45.358 € brutto. Der Jahresgewinn von freiberuflichen Musiker:innen aller Genres lag mit 15.615 € im Durchschnitt deutlich darunter. (Ein Angestellten-Brutto-Jahreseinkommen ist gleichzusetzen mit dem Jahresgewinn der einzelnen freischaffenden Musiker:innen: Genau wie vom Bruttogehalt bei Arbeitnehmer:innen gehen vom Jahresgewinn von freiberuflichen Musik:innen, also ihren Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben, noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ab.)
In das Rechenmodell fließen außerdem Faktoren wie Arbeitsumfang, Betriebsausgaben und Rücklagen ein.