Was muss bezahlt werden?

Unsichtbare Arbeit, Betriebsausgaben und Rücklagen

 

Arbeitszeit – »sichtbar/bezahlt« und »unsichtbar/investiv«

 

Freischaffende Musiker:innen leisten neben »sichtbarer Arbeit« wie Proben und Konzerten in großem Umfang »unsichtbare Arbeit«. Dazu gehören Üben, Recherche, Konzipieren, Reisen, Buchhaltung, Mittelakquise, Projektentwicklung … Diese Tätigkeiten machen einen wesentlichen Teil des Arbeitspensums aus – das hier gezeigte Berliner Modell rechnet mit 50 Prozent unsichtbarer Arbeit –, sie werden bisher aber weder über die Honorare abgebildet, die für Proben und Auftritte gezahlt werden, noch separat vergütet. Die unsichtbaren Arbeitsanteile sind integraler Bestandteil der Tätigkeit freiberuflicher Musiker:innen, nur durch sie kann das hohe künstlerische Niveau gehalten werden. Die Umsetzung aktueller und zukünftiger Projekte und Engagements hängt entscheidend von unsichtbarer Arbeit ab. Darum ist hier auch die Rede von »investiver« Arbeit.

 

Aktuell sind die Honorare für die sichtbare Arbeit – Proben und Auftritte – so gering, dass sie die unsichtbare Arbeit nicht mitfinanzieren können. Deswegen können freiberufliche Musiker:innen selbst bei einem Arbeitspensum, das über dem deutschlandweiten Durchschnitt liegt, kaum ein auskömmliches Einkommen erreichen (das gilt häufig auch für renommierte Ensembles und Künstler:innen). So ist unter freiberuflichen Musiker:innen die Gefahr von Selbstausbeutung und Überlastung hoch.

 

Honoraruntergrenzen müssen die Vergütung von Proben und Auftritten so ansetzen, dass sie die unsichtbare/investive Arbeit mit abdecken.

 

Betriebsausgaben

Notwendige Betriebsausgaben – zum Beispiel für Instrumente, Equipment und Raummieten, Werbung, Verpflegungsmehraufwand auf Reisen oder Versicherungen – müssen mitgedacht werden. Im Berliner Honoraruntergrenzen-Modell werden pauschal 40 % Betriebsausgaben einberechnet. Dieser Wert entspricht in etwa den Ergebnissen der Jazzstudie (hauptberufliche Jazzmusiker:innen verdienten im Jahr 2021 durchschnittlich 20.278 € und verwendeten davon durchschnittlich 8.010 € für betriebliche Ausgaben), basiert aber darüber hinaus auch auf dem Abgleich mit Erfahrungswerten freiberuflicher Musiker:innen anderer Genres.

 

Rücklagen

Hinzu kommen weitere 10 % für Rücklagen, um bspw. Krankheitsphasen mit unverschuldeten Einkommenseinbußen oder andere unvorhergesehene Situationen abfedern zu können.

 

Von welchem Arbeitsumfang gehen die Honoraruntergrenzen aus? Hier geht’s zu einem genaueren Blick auf den Faktor Arbeitszeit.