Wie viel wird gearbeitet?

Weg von der Selbstausbeutung, hin zur Nachhaltigkeit

Basis aller aktuellen Honoraruntergrenzenmodelle ist, dass Proben- und Auftrittshonorare so gestaltet sein müssen, dass sie unsichtbare Arbeit mitfinanzieren.

Das hier exemplarisch gezeigte Berliner Modell geht davon aus, dass mindestens 50 Prozent der Tätigkeiten von freiberuflichen Musiker:innen unsichtbarer, investiver Arbeit zuzuordnen sind (Üben, Reisen, Verwaltung, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit …). Dieser Wert stützt sich auf Erfahrungsberichte von Musiker:innen verschiedener Genres und wird auch durch die Jazzstudie bestätigt. Unsichtbare Arbeit wird allerdings bisher nicht separat vergütet.

 

»Normaler« Arbeitsumfang als Ziel

Basierend auf dem Grundgedanken einer nachhaltigen Arbeitspraxis bezieht das Berliner Modell in seine Berechnung auch den Gedanken eines »normalen« Arbeitsumfangs ein: Werden Wochenenden, Feiertage, Urlaub (nach gesetzlichem Mindestanspruch) und durchschnittliche Krankheitstage abgezogen, arbeiten Angestellte mit voller Stelle in Deutschland im Schnitt je nach Berechnung zwischen 208 und 215 Tage im Jahr. Für freischaffende Musiker:innen werden vor Hintergrund der Selbstständigkeit etwas mehr Arbeitstage angenommen: Die im Modell zugrunde gelegte Arbeitszeit von 226 Tagen (»Vollauslastung«) soll es freiberuflichen Musiker:innen ermöglichen, ihren Berufsalltag dennoch gesund und damit nachhaltig zu gestalten.

Ein Tagessatz/eine Tagesgage entspricht laut Berliner Modell entweder zwei Proben à jeweils drei Stunden oder einem Konzert mit Anspielprobe bzw. Soundcheck.

 

Was wird (nicht) mit einberechnet?

Dass Musiker:innen oft an Wochenenden und Feiertagen und phasenweise auch mehr als fünf Tage in der Woche arbeiten – anders gesagt: an welchen konkreten (Wochen-)Tagen diese Leistung erbracht wird –, ist nach dem Berliner Modell unerheblich für die Berechnung der Gesamt-Arbeitszeit.

Bei der Berechnung der Honoraruntergrenzen wird von einer »Vollauslastung« (226 Arbeitstage, siehe oben) ausgegangen. Eine Abdeckung oder Kompensierung auftragloser Phasen ist nicht mit einkalkuliert.

Das Modell bezieht sich außerdem nur auf künstlerische Tätigkeiten und die unsichtbare Arbeit, die mit diesen im direkten Zusammenhang stehen. Für andere Tätigkeiten wie zum Beispiel das Unterrichten gibt es entsprechende eigene Honorarempfehlungen. Wenn Musiker:innen in verschiedenen Feldern beruflich tätig sind, hat das keinen Einfluss auf die Höhe der Honoraruntergrenzen: Für die verschiedenen Tätigkeiten sind jeweils die entsprechenden Honorarempfehlungen anzuwenden.

Hier lässt sich der Rechenweg des Berliner Modells auf einen Blick nachvollziehen